Unter Abgasanlagen versteht der Schornsteinfeger die Anlagen, die die Verbrennungsabgase ins Freie führt, egal wie sie ausgeführt sind - gemauert, als Edelstahlrohre oder Kunststoff-Rohre etc.
Feuerstätten für feste Brennstoffe sind 1-4 mal pro Jahr nach Vorgabe der Kehr-und Überprüfungsordnung (KÜO) kehrpflichtig.
Die Häufigkeit der Kehrrungen / Kehrintervallen richtet nach der Nutzungshäufigkeit der angeschlossen Feuerstätten.
Die Reinigung von Schornsteinen wird notwendig, damit der freie Schornsteinquerschnitt groß genug bleibt, um die Abgase sicher ins Freie abzuleiten und die Rußablagerungen zu entfernen.
Rußablagerungen entstehen vor allem durch unvollständiges Verbrennen bei der Feuerung mit festen Brennstoffen in Kaminen, Öfen, Holz-Kohle- und Pelletheizungen.
Um sie zu entfernen, werden spezielle Kehrgeräte wie der Stoßbesen, Kehrleine oder das Schultereisen eingesetzt. Stark verschmutze Schornsteine können auch durch ein kontrolliertes Ausbrennen von den innen anhaftenden Verbrennungsrückständen gereinigt werden. Ansonsten kann sich Ruß im Schornstein durch heiße Abgase entzünden. Man spricht von einem Schornsteinbrand.
Der Querschnitt wird manchmal auch durch Laub, Vogel-, Hornissen- und Wespennester oder durch altersbedingte Schäden am Schornstein verkleinert. Kommt es zum Abgasrückstau drohen lebensbedrohliche Vergiftungen derjenigen, die sich in den Räumen mit einer Feuerstätte aufhalten.