Beratung zur Energieoptimierung und Vorbereitung zur Zustimmung / Berechnung ihrer neuen Feuerstätte (DIN EN 13384)

- Energieberatung
- Beratung zur Energieoptimierung
- Auswechslung oder Neubau von Feuerstätten
- Berechnung von Feuerstätten
Auswechslung oder Neubau von Feuerstätten
Planen Sie eine neue Feuerstätte bauen zu lassen oder eine alte auszuwechseln, sollten Sie sich frühzeitig mit einem Schornsteinfeger abstimmen. Denn schon in der Planungsphase gilt es, einige Dinge zu beachten. Gern komme ich dafür zu Ihnen: Bei einem Ortstermin können viele Dinge im Voraus geklärt werden. Dadurch lassen sich Probleme bei der späteren Abnahme der Feuerstätte vermeiden.
Bei der Auswechslung von Feuerstätten ist bspw. zu beachten, dass aktuell geltendes Baurecht einzuhalten ist, was u.U. Änderungen am Schornstein oder dem Aufstellraum erforderlich macht.
Beim Neubau sollten vor Ort zunächst der Schornstein und der Aufstellort der zukünftigen Feuerstätte begutachtet werden. Außerdem sind die geltenden Brandschutzbestimmungen zu besprechen und in der Umsetzungsphase einzuhalten. Die Ableitbedingungen (§ 19 Absatz 1 der 1. BImSchV) für Schornsteine mit festen Brennstoffen müssen ebenso eingehalten werden wie Maßnahmen zur Sicherstellung der Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätten. Insbesondere bei Gebäuden mit Be- und Entlüftungsanlagen oder bei Küchen mit Dunstabzugshauben können sonst Probleme entstehen.
Berechnung von Feuerstätten
Das Baurecht verlangt die sichere Benutzbarkeit der neu zu errichtenden Feuerstätte. Dazu gehört u.a. eine Beurteilung zur ausreichenden Verbrennungsluftversorgung der Feuerstätte. Dichte Gebäudehüllen, veränderte Raumnutzungen und Feuerstätten mit niedrigen Abgastemperaturen und Abgasmassenströmen erfordern das Fachwissen eines Schornsteinfegers. Alte Regelwerke, in denen noch davon ausgegangen wird, dass stündlich 40 Prozent der Raumluft durch Tür- und Fensterfugen erneuert werden, stimmen heute meist nicht mehr. Raumluftabsaugende Anlagen, wie Dunstabzugsanlagen, Badentlüftungen oder Abluftwäschetrockner, müssen ebenso mit bedacht werden.
Querschnittsberechnung
Zum Nachweis der sicheren Funktion von neu zu errichtenden Feuerstätten wird der Querschnitt des Schornsteins nach DIN EN 13384, Teil 2 ermittelt. Zudem werden architektonische Eigenschaften von Gebäuden bedacht, die mit dafür verantwortlich sind, dass die geplante Aufstellung im vorgesehenen Raum erfolgen kann. Auch die notwendige Schornsteinhöhe wird in die Betrachtungen einbezogen.

Energieberatung
Als Gebäudeenergieberater (HWK) bin ich Ihr Ansprechpartner mit besonderer Kompetenz für alle Fragen rund um die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz. Gern berate ich Sie in Dresden, Pirna und Umgebung zu allen Fragen rund um das Thema Energie.
Die von mir erstellten Gebäudeenergieausweise informieren über den Energieverbrauch und die energetische Qualität von Wohngebäuden. Sie geben Empfehlungen für lohnende Sanierungsmaßnahmen.
Dieses Leistungsspektrum bietet ein Gebäudeenergieberater
- Energetische Bewertung von Wohngebäuden
- Aufzeigen sinnvoller Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen
- Aufzeigen von Fördermöglichkeiten durch Bund und Land
- Erstellen von Nachweisen z. B. für Förderprogramme der KfW für Wohngebäude
- Ausstellen von Gebäudeenergieausweisen nach Energieeinsparverordnung (EnEV) für Wohngebäude
Insbesondere Hausbesitzer, die einen Gebäudeenergieausweis benötigen oder die ihr Gebäude auf effiziente Energienutzung untersuchen lassen wollen, finden mit mir Ansprechpartner aus der Region mit einer bundesweit anerkannten Qualifikation.
Energiepass
Ein Energiepass für Gebäude ist heute bei Neuvermietung oder Verkauf eines Gebäudes vorgeschrieben. Diesen Energiepass können Sie von mir erhalten.